Antrag der Fraktion der GRÜNEN – Stadtrat Dietmar Ferger – zur Stadtratssitzung vom 27.1.2011
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Heute-Bluhm
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterinn Dammann
Antrag:
Zur Konkretisierung des Rahmenzieles 1.4 „Gesundes Lörrach“ des Agenda-21-Prozesses bitten wir die Stadtverwaltung, Angebote und Kostenvoranschläge einzuholen, um nach dem Vorbild der Stadt Basel (http://www.geo.bl.ch/parzis/g.navigator/html2/main.html?RESTRICTED=FALSE) und evtl. auch in Zusammenarbeit mit dieser ein Emissionskataster für elektromagnetische, nicht-ionisierende Strahlung (Elektrosmog) durch stationäre Sendeanlagen zu erstellen, und dem Stadtrat eine kostenbezifferte Vorlage zur Abstimmung vorzulegen.
Weiterhin bitten wir, evtl. Fördermöglichkeiten für die Erstellung dieses Katasters durch Land, Bund oder EU zu prüfen.
Das Emissionskataster sollte – wenn technisch mit vertretbarem Aufwand umsetzbar – als zusätzliche Informationsebene über das Geoportal der Stadt abrufbar sein. Es sollte weiterhin in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, um neue Sendeanlagen mit einzubeziehen.
Begründung:
Die Belastung mit elektromagnetischer, nicht-ionisierender Strahlung nimmt stetig zu, ebenso die Besorgnis über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch diesen sog. Elektrosmog. Da elektromagnetische, nicht-ionisierende Strahlung mit unseren Sinnesorganen nicht wahrgenommen werden kann, sind physikalisch fundierte Daten eine unverzichtbare Grundlage für jede Diskussion, schaffen Klarheiten und räumen so auch Bedenken aus. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, sich die konkrete Belastung ihres Umfeldes mit elektromagnetischer Strahlung übersichtlich und ohne spezifisches Fachwissen darstellen zu lassen. Das Basler Kataster ist dafür ein positives Beispiel.
Ergänzung:
Unabhängig von einer eventuellen EU- oder anderen Förderung bitten wir die Stadt zu prüfen, ob und wie weit es möglich ist, zur Finanzierung des Emissionskatasters die Verursacher, d.H. vor allem die Anbieter von Mobilfunk-Dienstleistungen, heranzuziehen. Dazu schlagen wir vor, die auf dieses Fachgebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Susann Funke, Endersstraße 10, 04177 Leipzig, http://www.funke-advisory.com und http://www.mobilfunkmastensteuer.de zu konsultieren.
Es wäre u.E. eine interessante “Übung” für unsere Rechtsabteilung zu prüfen, ob eine Finanzierung eines Emissionskatasters nach dem Verursacherprinzip durchsetzbar wäre, und dies evtl. in einem Musterprozess durchzusetzen.
Bemerkung: Eine Steuer auf Mobilfunkmasten in Höhe von 2.500 EURO/Jahr, wie sie einige belgische Gemeinden erheben, wurde mit Urteil vom 8.9.2005 vom Europäischen Gerichtshof als zulässig angesehen.






Donnerstag, 27. Januar 2011 um 21:16
Hallo zusammen,
die Idee ist prima, wenn man Sie weiterspinnen würde.
Vielleicht am Anfang eine Initiative/Zusammenschluss mit Öffentl. Einrichtungen und Firmenkantinen.
Sicherlich würde irgendwo auch Geld eingespart, das man dann die Tafeln oder Schulkantinen für gesundes und ordentliches Essen weitergeben könnte.
Andreas Burget – nicht Lörracher